Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen LimTec Information & Communication GmbH (nachfolgend auch "LimTec GmbH" genannt)

und dem Nutzer (nachfolgend "Mieter" genannt)

§ 1 Allgemeines

(1) Vertragsgegenstand ist die Webapplikation "simplelivechat". Sie umfasst die auf dieser Webseite unter "Funktionen" aufgelisteten Funktionen.

(2) Das Programm wird auf dafür vorgesehenen Servern der LimTec GmbH betrieben und bereitgestellt. Der Benutzer erhält lediglich Nutzungsrechte für die Zeit der Mietdauer.

(3) Der Benutzer kann den Chat in seine Webseite integrieren, indem er mit dem auf dieser Webseite angebotenen Code-Generator generierten Code auf seiner Seite platziert.

§ 2 Mietdauer, Kündigungsfristen und Angebote

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der ersten Erfüllungshandlung oder mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch LimTec GmbH zustande.

(2) Das Mietverhältnis beginnt mit der Rücksendung des erhaltenen Vertrages, welchen Sie nach dem Ausfüllen des Onlineformulars von uns erhalten.

(3) In den Angeboten ist eine Mindestvertragslaufzeit aufgeführt. Das Mietverhältnis läuft mindestens bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils um um dieselbe Zeitspanne, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

§ 3 Mietzins und Zahlungsbedingungen

(1) Der monatliche Mietzins ist einsehbar unter http://www.simplelivechat.de. Er ist zudem auf dem Vertrag aufgeführt.

(2) Die Abrechnung wird im Vorraus für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit durchgeführt.

(3) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, so ist der Vermieter berechtigt zehn Tage danach dem Mieter den Zugang zur Onlineschnittestelle der Software zu verwehren. Bei nachträglichem Zahlungseingang ist der Zugang dem Mieter wiederherzustellen. Hat der Kunde zur Bezahlung der bestellten Leistungen die Zahlungsart Bankeinzug gewählt, so verpflichtet er sich zu Begleichung der für die LimTec GmbH dadurch entstandenen Bankkosten.

(4) Die Rechnungen werden ausschließlich im PDF-Format per Email versendet.

(5) Beanstandungen von Rechnungen in Bezug auf nutzungsabhängige Vergütungen müssen von dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber LimTec GmbH erhoben werden.

§ 4 Vervielfältigung, Weitervermietung

(1) Der Mieter darf den simplelivechat uneingeschränkt auf allen Webseiten einbinden, sofern diese keine rechtlichen oder ethischen Grundsätze verletzen.

(2) Der Mieter darf die Software die Nutzungsrechte uneingeschränkt an Dritte weitergeben.

§ 5 Gewährleistung und Kündigungsrecht

(1) Mängel der überlassenen Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Vermieter nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Anwender innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des Vermieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Der Mieter darf eine Mietminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Mietzins durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

(3) Das Kündigungsrecht des Mieters wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 542 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.

(4) Sollte der Nutzer durch die Integration des simplelivechat-Systems die bereitgestellten Server übermäßig beanspruchen bzw. die Lauffähigkeit des Serversystems beeinträchtigen, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Bereits gezahlte Mietbeträge des Kunden werden zurückvergütet.

§ 6 Haftung, Schadensersatzansprüche

(1) Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Vermieter unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

(2) Im Übrigen haftet der Vermieter unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Vermieter nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach Abs. 1 dieser Haftungsreglung entsprechend heranzuziehen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bereits bei Vertragsabschluß vorhandene Fehler nach § 538 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dazu wird dringend empfohlen, neue Softwareprogramme vor dem tatsächlichen Einsatz umfassend in einer nicht kritischen Umgebung zu testen.

(6) Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus Delikt bei Personen- oder Sachschäden und im Falle von Arglist bleibt in allen Fällen unberührt.

(7) Der Vermieter garantiert eine Verfügbarkeit der simplelivechat-Infrastruktur von 99% im Jahresmittel. Es können maximal 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwendet werden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 1 und 6 Uhr früh durchgeführt. Für Störungen innerhalb des Internet, Leitungsstörungen der Netzbetreiber sowie Störungen von Dritten kann der Vermieter keine Haftung übernehmen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Oben genannter Haftungsausschluss bzw. oben genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Mitarbeiter und der Erfüllungsgehilfen von LimTec GmbH.

(8) LimTec GmbH stellt mit simplelivechat nur die technische Kommunikationsplattform bereit und haftet nicht für die durch die Nutzer veröffentlichten Inhalte. Mit der Akzeptierung der Nutzungsbedingungen stellt der Kunde den Vermieter von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Aufgrund der technischen Konstruktion des Systems und der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass eine eingehende Einzelfallprüfung für den Fall vorgenommen wird, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass der Vermieter berechtigt ist, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zu den entsprechenden Inhalten zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Rechts Deutschland oder der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Computerprogramm auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Freischaltung schriftlich dem Vermieter zu rügen. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind nach Kräften detailliert zu beschreiben. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Mieter gerügt werden.

(2) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Computerprogramm in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 8 Löschungspflicht

(1) Der Mieter hat nach Vertragsbeendigung für die Löschung des Programmcodes auf seiner Webseite sowie die Vernichtung der Dokumentation zu sorgen.

(2) Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiterbenutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt. § 10 Abs. 3 ist auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entsprechend anzuwenden. § 13 Schriftform Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Vermieters erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Vermieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

§ 9 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

(1) Sofern der Anwender ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Mieters Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Mieters nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

§ 10 Hinweis- und Kenntnisnahmebestätigung

Dem Mieter ist die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Vermieters bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. § 16 Rechtswahl Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. § 17 Erfüllungsort, Datenschutz, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen LimTec GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden ohne weitergehende Einwilligung nur, insoweit sie für die Vertragsbegründung, Vertragsabwicklung und zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Der Kunde berechtigt LimTec GmbH Ihn als Referenzkunden auf den Internetseiten der LimTec GmbH nennen zu dürfen mit Firmenbezeichnung und Hyperlink zum Internetauftritt. LimTec GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit sich LimTec GmbH für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Füstenfeldbruck Gerichtsstand ist München.

Live-Support

Haben Sie Fragen zum Livechat?
Hier gibt es die Antworten!